Kurzgutachten

Bei kleineren Schäden bis 750 Euro, wie Kratzer im Autolack oder Dellen in Blechen, benötigen Haftpflichtversicherungen in der Regel keine fachkundige Beratung und tragen auch die Kosten einer solchen fachkundigen Beratung nicht. Stattdessen verlangt die Versicherung, dass Sie von der Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur einholen.